Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis 21 Jahre) richten sich nach der aktuell geltenden GOP und können bei privat Versicherten von der privaten Krankenkasse übernommen werden (sofern der Tarif Psychotherapie abdeckt). Gesetzlich Versicherte können einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Darüber hinaus ist es natürlich möglich, die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Was Sie als gesetzlich Versicherte*r für eine Kostenerstattung tun müssen

  1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und erfragen die jeweiligen Bedingungen
  2. Dokumentieren Sie, bei welche*r Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in mit Kassenzulassung (diese finden Sie hier) Sie wann angerufen haben und wann dort voraussichtlich der früheste Termin für einen Therapiebeginn (wichtig: Therapie nicht Sprechstunde!) wäre. Dabei sollten Sie es bei mind. 5 Kolleg*innen versuchen. 
  3. Kann Ihnen innerhalb von 6-12 Wochen (dies entspricht der zumutbaren Wartezeit) kein*e Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in mit Kassenzulassung einen Therapieplatz anbieten, kontaktieren Sie mich, um die Verfügbarkeit eines Therapieplatzes zu besprechen 
  4. Vereinbaren Sie ggf. in der Zwischenzeit schon mal einen Sprechstundentermin bei eine*r Kolleg*in mit Kassenzulassung, sofern Ihre Krankenkasse dies im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren fordert

Sonstige Leistungen

Die Kosten für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz können ggf. ebenfalls von privaten Krankenkassen (je nach Versicherungstarif) übernommen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. 

Im Gegensatz zu Psychotherapie stellen psychologische Beratung oder Begutachtung  und Mediation keine Heilbehandlungen dar, so dass keine Kostenübernahme durch Krankenkassen erfolgt. 

  • 50€ für einen Kennenlerntermin (i.d.R. ca. 30 Min)*
  • 100€/Termin (i.d.R. ca. 50Min)*

Beratung für Lehrkräfte 

Die Beratung für Lehrkräfte  kann auch in Gruppen stattfinden. Auch sind Termine in der Schule möglich. Je nach Entfernung kommen in diesem Fall Anfahrtskosten hinzu. 

*gemäß § 4 Nr. 14 und § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet

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